Blog: Neuigkeiten & Infos rund um die Kfz-Zulassung
Willkommen im Blog von MM Zulassungsdienst! Hier findest du aktuelle Neuigkeiten, hilfreiche Tipps und verständliche Erklärungen rund um die Kfz-Zulassung: von Gesetzesänderungen über Ablauf und Unterlagen bis zu Neuigkeiten aus unserem Service. Schauen Sie regelmäßig vorbei, damit Sie bei Zulassung, Ummeldung und Abmeldung immer gut informiert sind.
Digitaler Führerschein: Bequem, aber die Karte bleibt wichtig
Veröffentlicht am 19.10.2026
Der digitale Führerschein soll die klassische Karte ergänzen, nicht direkt ersetzen. Für Autofahrer heißt das: Bewahren Sie die Führerscheinkarte weiterhin sorgfältig auf.
Was ist der digitale Führerschein?
Gemeint ist ein Nachweis der Fahrerlaubnis über eine digitale Anwendung auf dem Smartphone. Die EU treibt die Einführung voran, die Umsetzung in Deutschland erfolgt schrittweise. Wann welche Funktion überall nutzbar sein wird, hängt von Technik und Behörden ab.
Warum die Karte vorerst wichtig bleibt
- Auslandsreisen: Nicht überall werden digitale Nachweise anerkannt.
- Technik: Akku leer, kein Netz, App-Fehler: Mit der Karte sind Sie auf der sicheren Seite.
- Kontrollen: Nicht alle Kontrollstellen sind bereits auf digitale Nachweise eingestellt.
Wichtig: Digital ersetzt nicht die Fahrerlaubnis
Wer keine gültige Fahrerlaubnis hat, darf auch mit App nicht fahren. Das digitale Dokument ist nur ein anderer Nachweis, nicht die Berechtigung selbst.
Häufige Fragen
Darf ich meine Führerscheinkarte zu Hause lassen? Das hängt von der konkreten Regelung ab. Vorerst ist es sicherer, die Karte mitzuführen.
Muss ich jetzt etwas tun? Nein. Wichtig ist nur, dass Ihr Kartenführerschein gültig ist.
Digital oder persönlich: Wir kümmern uns um Ihre Zulassung
Für Zulassung, Kennzeichen und Ummeldung sind wir da: Kfz-Zulassung bei MM Zulassungsdienst in Düsseldorf, Hilden und dem Kreis Mettmann.
Grüne Plakette entfällt: E-Kennzeichen reicht jetzt für die Umweltzone
Veröffentlicht am 14.10.2026
Gute Nachricht für alle E-Auto-Fahrer: Die grüne Plakette an der Windschutzscheibe ist für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen seit dem 1. Oktober 2026 nicht mehr nötig. Das E-Kennzeichen allein genügt als Nachweis für die Einfahrt in Umweltzonen.
Was hat sich geändert?
Bisher mussten auch Elektroautos in Umweltzonen eine grüne Plakette tragen, obwohl das E-Kennzeichen die Antriebsart bereits amtlich ausweist. Diese doppelte Kennzeichnung ist abgeschafft. Der Bundesrat hat der Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung am 25. September 2026 zugestimmt. Die Verordnung wurde am 30. September im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt seit dem 1. Oktober 2026.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie müssen keine grüne Plakette mehr kaufen, die bisher meist 5 bis 20 Euro kostete.
- Nach einem Kennzeichenwechsel benötigen Sie keine neue Plakette mehr.
- Sie sparen sich den Weg zur Werkstatt oder Zulassungsstelle nur für einen Aufkleber.
Wichtig: Die Regel gilt nur mit E-Kennzeichen
Die Befreiung ist ans Kennzeichen gebunden, nicht ans Fahrzeug. Ein Elektroauto mit normalem Kennzeichen braucht in der Umweltzone weiterhin die grüne Plakette. Das E-Kennzeichen (ein „E” hinter der Ziffernfolge) ist freiwillig und muss bei der Zulassung beantragt werden.
Außerdem ändert sich Folgendes nicht:
- Die Umweltzonen und Luftqualitätsgrenzwerte bleiben bestehen.
- Benziner und Diesel benötigen weiterhin ihre Plakette.
- Das E-Kennzeichen gilt nur in Deutschland. Im Ausland können andere Regeln gelten.
- Wer ohne gültige Kennzeichnung in eine Umweltzone fährt, riskiert weiterhin ein Verwarnungsgeld.
Muss ich meine alte Plakette entfernen?
Das ist nicht nötig. Sie schadet nicht, und wer sie dranlässt, hat keine Nachteile.
Kein E-Kennzeichen? So bekommen Sie es
Haben Sie ein Elektroauto oder ein passendes Plug-in-Hybridfahrzeug mit normalem Kennzeichen, lohnt sich der Wechsel auf ein E-Kennzeichen. Sie können es bei der Zulassung oder bei einer Kennzeichenänderung beantragen. Wir von MM Zulassungsdienst übernehmen das für Sie, ohne Behördengang und ohne Wartezeit.
Häufige Fragen
Benötige ich als E-Auto-Fahrer noch eine grüne Plakette?
Nur, wenn Ihr Auto kein E-Kennzeichen hat.
Gilt das auch für Plug-in-Hybride?
Ja, aber nur, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllt und es tatsächlich zugeteilt wurde.
Kann ich auch nachträglich ein E-Kennzeichen bekommen?
Ja, wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Dafür ist eine Kennzeichenänderung bei der Zulassungsstelle nötig. Wir erledigen das gern für Sie.
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Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Das gilt bis 2035
Veröffentlich am 14.10.2026
Wer ein Elektroauto fährt, spart weiterhin Kfz-Steuer. Der Bund hat die Befreiung verlängert: Reine E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal bis Ende 2035 steuerfrei.
Was gilt jetzt?
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge sollte ursprünglich früher auslaufen. Mit der Verlängerung gilt nun:
- Die Befreiung betrifft reine Elektrofahrzeuge.
- Entscheidend ist die Erstzulassung bis Ende 2030.
- Die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035.
- Innerhalb dieses Zeitraums gilt sie für höchstens zehn Jahre ab der Erstzulassung.
Was bedeutet das für Käufer eines E-Autos?
Wer jetzt ein neues E-Auto zulässt, hat über Jahre Planungssicherheit bei den laufenden Kosten. Bei einem Gebrauchtwagen kommt es darauf an, wann die Erstzulassung war, denn die Befreiung läuft ab diesem Datum.
Auf was Sie bei der Zulassung achten sollten
- Das Fahrzeug muss als reines Elektrofahrzeug erfasst sein.
- Bei einem Halterwechsel prüft die Behörde, ob die Befreiung noch besteht.
- Halten Sie das SEPA-Lastschriftmandat bereit, falls Steuer anfällt.
Kombinieren Sie die Vorteile
Ein E-Auto mit E-Kennzeichen spart nicht nur Steuer, sondern seit dem 1. Oktober 2026 auch die grüne Plakette. Wir helfen Ihnen bei der Zulassung inklusive E-Kennzeichen.
